Aktuell 160 Wärmekunden

Die Hägelberger Genossenschaft „Energie aus Bürgerhand“ zieht bei ihrer Hauptversammlung 2023 eine grundsätzlich positive Bilanz. Die gestiegenen Energiekosten bleiben gleichwohl nicht ohne Auswirkungen. Lesen Sie hier den Pressebericht der OV...

 

An unsere Wärmekunden

Sicherlich haben Sie der Berichterstattung der letzten Monate entnommen, dass die Bundesregierung die sogenannte Wärmepreisbremse eingeführt hat. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, was dies für Sie bedeutet.

 

Das Wichtigste im Überblick (Werte variabel nach Verbrauch!)

 

  1. Durch die Wärmepreisbremse wird Ihnen aus den Mitteln des Bundes im Jahr 2023 ein voraussichtlicher Entlastungsbetrag in Höhe von      xxx  Euro gutgeschrieben.
  1. Die Entlastung wird Ihnen in der Jahresabrechnung 2023 gutgeschrieben. Sie müssen hierfür nichts weiter unternehmen.
  1. Sie erhalten immer den vollen Entlastungsbetrag gutgeschrieben, auch wenn Ihr Verbrauch sinkt. Energiesparen lohnt sich damit im doppelten Sinn. Hinweise dazu finden Sie unter www.energiewechsel.de.

 

Die Wärmepreisbremse im Detail (Werte variabel nach Verbrauch!)

 

Die Wärmepreisbremse wird ab 1. März 2023 umgesetzt, gilt aber rückwirkend für das gesamte Jahr 2023. Zum 1. März 2023 gelten in Ihrem Tarif folgende Konditionen:

Arbeitspreis (inkl. 7% MwSt.):                xxx   Cent pro Kilowattstunde

Mit der Wärmepreisbremse erhalten Sie aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, den sogenannten Entlastungsbetrag. Diesen berücksichtigen wir automatisch in Ihrer Rechnung. Die Höhe des Entlastungsbetrags berechnet sich anhand Ihres Basisbedarfs und Ihres derzeit gültigen Arbeitspreises.

Ihr Basisbedarf

Ihr Basisbedarf hängt vom bisherigen Verbrauch ab und entspricht 80% des Jahresverbrauchs 2022. Nach unseren Aufzeichnungen waren dies in Ihrem Fall  xxxx  Kilowattstunden. Ihr Basisbedarf für das Jahr 2023 beträgt damit also  xxx  Kilowattstunden.

Ihr Entlastungsbetrag

Für den Basisbedarf erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von  xxx Cent pro Kilowattstunde. Dieser Zuschuss ist so gewählt, dass Sie für den Basisbedarf lediglich 9,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssten. Ihr Entlastungbetrag für Wärme im Jahr 2023 beträgt somit insgesamt  xxx  Euro.

Energiesparen lohnt sich weiterhin

Der Entlastungsbetrag wird Ihnen in jedem Fall in voller Höhe gutgeschrieben, auch wenn Sie 2023 weniger verbrauchen als prognostiziert. Energie einzusparen, lohnt sich damit im doppelten Sinn.

Information für unsere Wärmekunden!

Information für Wärmekunden zur Umsetzung der Soforthilfe der Bundesregierung im Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG)

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Energiekrise und zur Entlastung der Bürger eine finanzielle Unterstützung im Dezember 2022 geplant und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche Entlastung zur Überbrückung für Gas- und Wärmekunden bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden ab. Im Folgenden möchten wir Sie über die Umsetzung der Soforthilfe informieren, an der wir mit Hochdruck arbeiten. Wir weisen darauf hin, dass die Soforthilfe nach dem EWSG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird.

Soforthilfe für Wärmekunden

Das Gesetz sieht vor, dass Wärmekunden für im Dezember 2022 zu leistenden Zahlungen eine finanzielle Kompensation erhalten. Grundsätzlich haben alle Kunden Anspruch auf die Soforthilfe, deren Jahresverbrauch an der betreffenden Entnahmestelle nicht mehr als 1.500.000 kWh beträgt.

Wie wird die Höhe der Entlastung berechnet?

Die Höhe der zu leistenden Kompensation beträgt 120 % des Betrages der im September 2022 geleisteten monatlichen Abschlagszahlung. Falls im September keine Abschlagszahlung geleistet wurde, wird ein entsprechender monatlicher Durchschnitt gebildet. Dieser ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die für den Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate. Sollten durch dieses Berechnungsverfahren in Einzelfällen jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen nicht angemessen berücksichtigt werden (z. B. bei kürzeren Abrechnungszeiträumen), so ist der Abschlag als Berechnungsgrundlage maßgeblich, den vergleichbare Kunden zahlen. Damit erhalten Sie als Kompensation einen Betrag, der einer monatlichen Abschlagszahlung im letzten Abrechnungszeitraum + 20 % entspricht.

Wie wird die Entlastung umgesetzt?

Zur Umsetzung der Soforthilfe werden wir gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EWSG auf den Einzug der für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Abschlags- oder Vorauszahlung verzichten. Sollte damit die finanzielle Kompensation nicht vollständig abgedeckt sein, werden wir eine Zahlung in Höhe des noch offenen Erstattungsbetrags bis spätestens 31.12.2022 an Sie vornehmen. Kunden, welche selbstständig die Zahlung des Wärme-Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten dennoch manuelle Zahlungen eingehen, werden diese als Guthaben in Ihrem Vertragskonto geführt und bei der nächsten Jahresendabrechnung in Ansatz gebracht. 

Wichtiger Hinweis zur Datenweitergabe

Im Rahmen der Erstattungsforderung für die Gewährung der Soforthilfe ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten unserer Kunden an einen externen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Dienstleister weitergeben, damit dieser die Plausibilität des Erstattungsanspruchs prüfen kann. Zu diesen Daten gehören gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums sowie die Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags. Außerdem müssen Daten zu den zugrunde liegenden Kundenbeziehungen übermittelt werden.

Energiesparen weiterhin Gebot der Stunde

Bitte beachten Sie, dass Sie in den aktuell sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten durch die Reduzierung ihres Energieverbrauchs sowohl ihren Geldbeutel schonen als auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Infoschreiben_Wärmekunden_EABH.pdf
PDF-Dokument [192.8 KB]

Hägelberg als Zukunftsmodell für die Energiewende

Andernorts wird über die Energiewende gesprochen, im 700-Einwohner-Dorf Hägelberg, einem Teilort von Steinen, ist die Abkehr von fossilen Brennstoffen seit 2011 weitgehend vollzogen – basisdemokratisch über eine eigens gegründete Genossenschaft. Robert Bergmann hat mit Jürgen Rösch und Manfred Ruf, Gründungsmitglieder von Energie aus Bürgerhand (EABH) darüber gesprochen, ob das Modell Hägelberg als Vorbild für andere Kommunen taugt.... Lesen Sie hier einen Bericht der Badischen Zeitung!

Energie aus Bürgerhand Hägelberg hat Grund zum Feiern

Das Nahwärmeprojekt Energie aus Bürgerhand (EABH) startete 2011 mit null Euro Eigenkapital. Seither hat die Genossenschaft viel erreicht. Mehr als 150 Haushalte werden versorgt. Lesen Sie hier den Pressebericht der BZ...

Unser Video über die Entstehungsgeschichte der EABH

Idee mit Weitblick

Als vor zehn Jahren im Steinener Ortsteil Hägel­berg die Genossenschaft "Energie aus Bürgerhand Hägelberg eG“ (EAHB) ge­gründet wurde, blickte so mancher Zeitgenosse noch recht kritisch auf das Unterfangen mit dem Ziel, ein Dorf gänzlich mit rege­nerativen Energien zu ver­sorgen. Lesen hier die Sonderausgabe der Oberbadischen Zeitung:

Idee mit Weitblick
Idee mit Weitblick OV.pdf
PDF-Dokument [4.0 MB]

Wenn Bürger die Energieversorgung in die Hand nehmen

Lörrach - Unter dem Titel "Energie aus Bürgerhand – Einzelfall oder Zukunftsmodell" wurde beim "Climate Talk" der Jusos Lörrach das Erfolgsmodell aus Hägelberg vorgestellt. Jürgen Roesch und Manfred Ruf präsentierten neben der Geschichte auch Chancen für die Zukunft. Der weitere Bericht in der Oberbadischen...

Energie aus Bürgerhand Hägelberg macht Schule!

Einen wichtigen Faktor für die Umsetzung der bereits auf den Weg gebrachten Ansätze zur Energie von morgen sehen wir darin, der jungen Generation die Notwendigkeit der Energiewende näherzubringen und ihnen den Anstoß für ein zukunftsorientiertes Handeln beim Umstieg auf alternative Energien zu geben.
Mit unserem pädagogischen Konzept wenden wir uns an Bildungsinstitutionen, um auf diesem Weg junge Menschen zu erreichen und für die aktive Mitgestaltung einer Zukunft mit regenerativer Energieversorgung zu begeistern. Unser Ziel ist es, eine Nachhaltigkeitsorientierung und ein Bewusstsein für Klima- und Umweltschutz zu fördern!

 

Informationsveranstaltungen und Workshops für Gruppen (Lehrende und Interessierte) als Wegweiser und Ergänzung des Lehrmaterials zu Aspekten rund um die Energiewende sowie Unterrichtsbesuche an Universitäten, Schulen und öffentlichen Bildungseinrichtungen mit begleitendem Workshop für Studierende und Schüler aller Altersstufen

Schülern Klimawende näher bringen

Die Umsetzung der Klimawende ist eines der zentralen Herausforderungen in Deutschland. Besonders die junge Generation muss auf den Nutzen von erneuerbaren Energien hingewiesen werden. Hier ein Bericht der Oberbadischen Zeitung:

Klimawende Oberbadische Zeitung
Klimawende OV EABH.jpg
JPG-Datei [279.7 KB]

EABH - Energie aus Bürgerhand Hägelberg eG
Riegelmattweg 30
79585 Steinen

07627 9724548

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