Sehr geehrter Kunde der Energie aus Bürgerhand eG,
durch die seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung haben Unternehmen die Pflicht, ihre Kunden bei denen sie personenbezogene Daten erhoben haben und die zur Abwicklung der vertraglichen Leistungen gespeichert werden nachträglich über die sog. Betroffenenrechte zu informieren, die wir für Sie auch erläutern möchten. Bitte nehmen Sie diese Informationen zur Kenntnis.
Zum Schutz personenbezogener Daten hat der Gesetzgeber vielerlei Grundprinzipien im Datenschutzrecht verankert. So z. B. das Erlaubnisvorbehaltsprinzip, Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Ähnlich wichtig sind auch die Rechte der Betroffenen. Bei der Gestaltung von Systemen und Datenverarbeitungsverfahren muss gewährleistet sein, dass diese Rechte auch rein praktisch umgesetzt werden können.
Mit Ihrer Beitrittserklärung bzw. mit Abschluss des Wärmevertrags haben Sie uns personenbezogene Daten von Ihnen überlassen, die wir für Zwecke Ihrer Mitgliedschaft bzw. zur Erfüllung des Wärmevertrags verarbeiten. In beiden Fällen beziehen wir uns dabei auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Das betrifft z.B. dass Sie in einem Mitgliederverzeichnis geführt werden, dass wir Sie persönlich zu unserer Generalversammlung einladen und dass wir jährlich mit Hilfe eines Formulars Ihre
Wärmeverbrauchsdaten erheben.
Diese Rechte stehen jedem Betroffenen (z. B. Kunde, Beschäftigte) zu:
➤ Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO): Jede betroffene Person kann zu jeder Zeit Auskunft darüber verlangen, ob und für welchen Zweck ein Unternehmen Daten zu seiner Person speichert, woher diese Daten stammen und an wen diese Daten weitergegeben werden. Dieses Recht gilt auch dann, wenn unser Unternehmen bislang mit einem Betroffenen überhaupt nichts zu tun hatte. Das bedeutet also, dass Sie das System oder Verfahren so ausgestalten müssen, dass Daten leicht gefunden und dem Betroffenen Auskunft gegeben werden kann. Ferner haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
➤ Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (Art 16-18 DSGVO): Sind Daten unrichtig, müssen sie berichtigt werden. Werden personenbezogene Daten nicht mehr gebraucht, weil etwa der mit der Verarbeitung und Nutzung verfolgte Zweck erreicht worden ist, müssen sie gelöscht werden. Müssen Daten etwa aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden, dürfen sie zwar nicht gelöscht werden. In diesem Fall müssen sie jedoch gesperrt werden. Die DSGVO bezeichnet dies als Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung und bedeutet, dass die Daten einer weiteren Nutzung entzogen werden. Achten Sie daher darauf, dass diese Daten als gesperrt markiert, separiert oder ausgelagert werden können.
➤ Recht auf Widerspruch und Datenübertragbarkeit (Art. 20-21 DSGVO: Betroffene Personen können darüber hinaus gem. Art. 21 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Nach Art. 20 DSGVO hat eine betroffene Person außerdem das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, um diese einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Die vorgenannten Rechte kann jeder Betroffene formlos geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Energie aus Bürgerhand Hägelberg eG