Die Hägelberger Genossenschaft „Energie aus Bürgerhand“ zieht bei ihrer Hauptversammlung 2023 eine grundsätzlich positive Bilanz. Die gestiegenen Energiekosten bleiben gleichwohl nicht ohne Auswirkungen. Lesen Sie hier den Pressebericht der OV...
Sicherlich haben Sie der Berichterstattung der letzten Monate entnommen, dass die Bundesregierung die sogenannte Wärmepreisbremse eingeführt hat. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, was dies für Sie bedeutet.
Das Wichtigste im Überblick (Werte variabel nach Verbrauch!)
Die Wärmepreisbremse wird ab 1. März 2023 umgesetzt, gilt aber rückwirkend für das gesamte Jahr 2023. Zum 1. März 2023 gelten in Ihrem Tarif folgende Konditionen:
Arbeitspreis (inkl. 7% MwSt.): xxx Cent pro Kilowattstunde
Mit der Wärmepreisbremse erhalten Sie aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, den sogenannten Entlastungsbetrag. Diesen berücksichtigen wir automatisch in Ihrer Rechnung. Die Höhe des Entlastungsbetrags berechnet sich anhand Ihres Basisbedarfs und Ihres derzeit gültigen Arbeitspreises.
Ihr Basisbedarf
Ihr Basisbedarf hängt vom bisherigen Verbrauch ab und entspricht 80% des Jahresverbrauchs 2022. Nach unseren Aufzeichnungen waren dies in Ihrem Fall xxxx Kilowattstunden. Ihr Basisbedarf für das Jahr 2023 beträgt damit also xxx Kilowattstunden.
Ihr Entlastungsbetrag
Für den Basisbedarf erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von xxx Cent pro Kilowattstunde. Dieser Zuschuss ist so gewählt, dass Sie für den Basisbedarf lediglich 9,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssten. Ihr Entlastungbetrag für Wärme im Jahr 2023 beträgt somit insgesamt xxx Euro.
Energiesparen lohnt sich weiterhin
Der Entlastungsbetrag wird Ihnen in jedem Fall in voller Höhe gutgeschrieben, auch wenn Sie 2023 weniger verbrauchen als prognostiziert. Energie einzusparen, lohnt sich damit im doppelten Sinn.
Liebes Genossenschaftsmitglied, liebe Kundin, lieber Kunde,
Der Rückblick auf 2022 zeigt, nach dem Angriff von Rußland auf die Ukraine, - mit diesem Krieg hat in Europa niemand gerechnet - stand das Thema Corona Pandemie nicht mehr im Zentrum des Alltags.
Der Wunsch vieler, ......
Information für Wärmekunden zur Umsetzung der Soforthilfe der Bundesregierung im Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG)
Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Energiekrise und zur Entlastung der Bürger eine finanzielle Unterstützung im Dezember 2022 geplant und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche Entlastung zur Überbrückung für Gas- und Wärmekunden bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden ab. Im Folgenden möchten wir Sie über die Umsetzung der Soforthilfe informieren, an der wir mit Hochdruck arbeiten. Wir weisen darauf hin, dass die Soforthilfe nach dem EWSG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird.
Soforthilfe für Wärmekunden
Das Gesetz sieht vor, dass Wärmekunden für im Dezember 2022 zu leistenden Zahlungen eine finanzielle Kompensation erhalten. Grundsätzlich haben alle Kunden Anspruch auf die Soforthilfe, deren Jahresverbrauch an der betreffenden Entnahmestelle nicht mehr als 1.500.000 kWh beträgt.
Wie wird die Höhe der Entlastung berechnet?
Die Höhe der zu leistenden Kompensation beträgt 120 % des Betrages der im September 2022 geleisteten monatlichen Abschlagszahlung. Falls im September keine Abschlagszahlung geleistet wurde, wird ein entsprechender monatlicher Durchschnitt gebildet. Dieser ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die für den Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate. Sollten durch dieses Berechnungsverfahren in Einzelfällen jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen nicht angemessen berücksichtigt werden (z. B. bei kürzeren Abrechnungszeiträumen), so ist der Abschlag als Berechnungsgrundlage maßgeblich, den vergleichbare Kunden zahlen. Damit erhalten Sie als Kompensation einen Betrag, der einer monatlichen Abschlagszahlung im letzten Abrechnungszeitraum + 20 % entspricht.
Wie wird die Entlastung umgesetzt?
Zur Umsetzung der Soforthilfe werden wir gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EWSG auf den Einzug der für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Abschlags- oder Vorauszahlung verzichten. Sollte damit die finanzielle Kompensation nicht vollständig abgedeckt sein, werden wir eine Zahlung in Höhe des noch offenen Erstattungsbetrags bis spätestens 31.12.2022 an Sie vornehmen. Kunden, welche selbstständig die Zahlung des Wärme-Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten dennoch manuelle Zahlungen eingehen, werden diese als Guthaben in Ihrem Vertragskonto geführt und bei der nächsten Jahresendabrechnung in Ansatz gebracht.
Wichtiger Hinweis zur Datenweitergabe
Im Rahmen der Erstattungsforderung für die Gewährung der Soforthilfe ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten unserer Kunden an einen externen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Dienstleister weitergeben, damit dieser die Plausibilität des Erstattungsanspruchs prüfen kann. Zu diesen Daten gehören gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums sowie die Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags. Außerdem müssen Daten zu den zugrunde liegenden Kundenbeziehungen übermittelt werden.
Energiesparen weiterhin Gebot der Stunde
Bitte beachten Sie, dass Sie in den aktuell sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten durch die Reduzierung ihres Energieverbrauchs sowohl ihren Geldbeutel schonen als auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Andernorts wird über die Energiewende gesprochen, im 700-Einwohner-Dorf Hägelberg, einem Teilort von Steinen, ist die Abkehr von fossilen Brennstoffen seit 2011 weitgehend vollzogen – basisdemokratisch über eine eigens gegründete Genossenschaft. Robert Bergmann hat mit Jürgen Rösch und Manfred Ruf, Gründungsmitglieder von Energie aus Bürgerhand (EABH) darüber gesprochen, ob das Modell Hägelberg als Vorbild für andere Kommunen taugt.... Lesen Sie hier einen Bericht der Badischen Zeitung!
Das Nahwärmeprojekt Energie aus Bürgerhand (EABH) startete 2011 mit null Euro Eigenkapital. Seither hat die Genossenschaft viel erreicht. Mehr als 150 Haushalte werden versorgt. Lesen Sie hier den Pressebericht der BZ...
Als vor zehn Jahren im Steinener Ortsteil Hägelberg die Genossenschaft "Energie aus Bürgerhand Hägelberg eG“ (EAHB) gegründet wurde, blickte so mancher Zeitgenosse noch recht kritisch auf das Unterfangen mit dem Ziel, ein Dorf gänzlich mit regenerativen Energien zu versorgen. Lesen hier die Sonderausgabe der Oberbadischen Zeitung:
Lörrach - Unter dem Titel "Energie aus Bürgerhand – Einzelfall oder Zukunftsmodell" wurde beim "Climate Talk" der Jusos Lörrach das Erfolgsmodell aus Hägelberg vorgestellt. Jürgen Roesch und Manfred Ruf präsentierten neben der Geschichte auch Chancen für die Zukunft. Der weitere Bericht in der Oberbadischen...
Einen wichtigen Faktor für die Umsetzung der bereits auf den Weg gebrachten Ansätze zur Energie von morgen sehen wir darin, der jungen Generation die Notwendigkeit der
Energiewende näherzubringen und ihnen den Anstoß für ein zukunftsorientiertes Handeln beim Umstieg auf alternative Energien zu geben.
Mit unserem pädagogischen Konzept wenden wir uns an Bildungsinstitutionen, um auf diesem Weg junge Menschen zu erreichen und für die aktive Mitgestaltung einer Zukunft mit regenerativer
Energieversorgung zu begeistern. Unser Ziel ist es, eine Nachhaltigkeitsorientierung und ein Bewusstsein für Klima- und Umweltschutz zu fördern!
Die Umsetzung der Klimawende ist eines der zentralen Herausforderungen in Deutschland. Besonders die junge Generation muss auf den Nutzen von erneuerbaren Energien hingewiesen werden. Hier ein Bericht der Oberbadischen Zeitung: